Denkmalgeschütztes Wohnhaus
Bei diesem Projekt wurden neben den üblichen Anforderungen an eine nachhaltige, sinnvolle Sanierungs- und Umbauplanung die Vorgaben des Denkmalschutzes berücksichtigt. Dabei ist es unser stetiges Bemühen, die gesetzlichen Vorgaben aus EnEV, Denkmalschutz und sonstigen behördlichen Auflagen mit den Kundenwünschen in Einklang zu bringen. Außerdem übernehmen wir die Beantragung finanzieller Zuschüsse, z.B. aus KFW-Födermitteln.
Das Wohnhaus wurde im Jahr 1929 errichtet. Das Kellergeschoss wurde aus ortsüblichen Basal-Natursteinen errichtet, das Erdgeschoss als zweischaliges Ziegelmauerwerk ausgeführt und das Dachgeschoss als hölzerne Fachwerkkonstruktion mit Bims- und Lehmausfachung ausgebildet.
Wir stellen uns gerne den Herausforderungen beim Bauen im Bestand.
In den 70er Jahren erhielt das Gebäude eine erste Sanierung. Dabei wurde die ehemalige Holz-Veranda durch eine Stahlbetonkonstruktion mit Flachdachbalkon ersetzt. Das Gebäude erhielt Aluminium-Fenster und eine Gas-Zentralheizung.
Neben der energetischen, nachhaltigen Sanierung des Gebäudes sollte der ehemalige Charme des Gebäudes unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Anforderungen wieder hergestellt werden und die „Bausünden“ aus den 70er Jahren rückgebaut werden. Zu diesem Zwecke erhielt das Gebäude wieder bauzeittypische Holzfenster mit „echten“ Sprossen sowie eine Naturschiefereindeckung an Dach und Fassade.
Um das Gebäude als Einfamilienwohnhaus optimal nutzbar zu machen, wurde im Bereich des Balkons ein kleiner Anbau errichtet und an der westlichen Traufseite eine Gaube installiert.
Das Gebäude hat nach der Sanierung den „KFW-Effizienzhaus-Denkmal-Standard“ durch Einbau neuer haustechnischer Anlagen und ökologischer, nachhaltiger und energetischer Sanierung erhalten.
Im Innenbereich wurde die Sanierung entsprechend durch Überarbeitung der Echtholzdielenböden, Erhalt alter Innentüren und Beschläge, Sanierung von Terrazzoböden etc. fortgesetzt.