Ihre Projekte werden von uns statisch und konstruktiv von der Vorplanung bis zur Fertigstellung des Rohbaus begleitet. Dabei ersparen wir Ihnen zusätzliche Kosten, denn wir können Ihnen mit folgender Besonderheit dienen: Wir sind Nachweisberechtigt nach Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO) für den Bereich Standsicherheit. Eine zusätzliche Prüfung der Nachweise durch einen Prüfstatiker kann bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 somit entfallen.
Eine erfolgreiche Umsetzung in ästhetischer, funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht ist für uns maßgeblich.
Tragwerksplanung aller Leistungsphasen nach HOAI (LP 1-6): Vom Tragwerksentwurf, über Konzept bis hin zur fertigen Statik und den Schal- und Bewehrungsplänen.
Bauüberwachung. Wir sind nachweisberechtigt nach NBVO für den Bereich Standsicherheit. Eine zusätzliche Prüfung der statischen Nachweise durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit („Prüfstatiker“) kann bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 somit entfallen.
Wir übernehmen regelmäßig die statisch-konstruktive Beurteilung von Bestandsgebäuden. Dabei beurteilen wir Schäden an Gebäuden (z.B. Rissmonitoring) und/oder entwickeln Sanierungskonzepte.
Wir sind Nachweisberechtigt für Standsicherheit gemäß § 2 Abs. 1 NBVO.